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Anerkennung einer NVA-Wehrdienstbeschädigung als Berufskrankheit
Thema der Redaktion von nva-radar.de vom 23.08.2015.
Sehr geehrter Herr Friedrich,
das Sie sich auf diesem Portal nicht zu der Art und Weise äußern möchten, auf der Sie zu einer Anerkennung Ihrer Erkrankung als Wehrdienstbeschädigung und in Folge als Berufskrankheit gelangt sind, finde ich schon sehr bedauerlich.
Noch dazu, dass Sie sich als Betroffener zur Verschwiegenheit verpflichtet haben, also Stillschweigen mit der Behörde vereinbart wurde, um die "Anerkennungsbegehren anderer Antragssteller abwehren zu können!", wie Sie schrieben.
Es wäre schon gut gewesen zu wissen, inwieweit z.B. ein Anwalt Ihnen im Verwaltungsverfahren hat tatsächlich weiterhelfen können, wenn zu Ihrer Person eine außergerichtliche Lösung erreicht worden ist.
Das wäre für viele gleichermaßen Betroffene, die meist schon viele Jahre auf dem Rechtsweg unterwegs sind (bzw. auch mit Anwalt waren), von großer Wichtigkeit gewesen, mehr über diese "außergerichtliche Lösung" in Erfahrung zu bringen.
Ihnen trotzdem, auch in gesundheitlicher Hinsicht, alles Gute.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen dabei helfen konnten, zu Ihrem Recht zu kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Förster
Obermaat a.D.
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